Seit 2021 haben Ausländer in Mexiko, darunter Singles und gleichgeschlechtliche Paare, legalen Zugang zu Leihmutterschaftsdiensten. Diese Möglichkeit geht auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes zurück, der das Verfahren nicht nur als legitime medizinische Praxis anerkannte, sondern auch jegliche Diskriminierung aufgrund von Nationalität oder sexueller Orientierung untersagte.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass in Mexiko ausschließlich die Gestationsleihmutterschaft erlaubt ist, bei der die Leihmutter nicht die biologische Mutter des Kindes ist.